Einspruch gegen ein Parkticket
Für ein Parkticket oder eine Nachforderung von Parkgebühren. Nennen Sie, wo und wann Sie geparkt haben und warum die Forderung unzutreffend ist.
Worauf Sie achten sollten
- Die Einspruchsfrist steht auf dem Bescheid und ist meist kurz. Verschicken Sie Ihren Brief sofort.
- Hatten Sie bezahlt? Bewahren Sie Ihren Zahlungsbeleg oder Kontoauszug auf; der ist meist entscheidend.
- Bei einem defekten Parkautomaten: Nennen Sie Uhrzeit und Standort so genau wie möglich.
- Schicken Sie den Einspruch an die Stelle, die auf dem Bescheid als Absender genannt ist – nicht an eine allgemeine Adresse.
FAQ
- An wen schicke ich den Einspruch?
- An die Stelle, die auf dem Bescheid genannt ist. Bei kommunalen Parkgebühren ist das meist die Gemeinde oder eine von ihr beauftragte Stelle; die Adresse steht auf dem Bescheid.
- Was, wenn ich doch bezahlt hatte?
- Erwähnen Sie das und halten Sie Ihren Zahlungsbeleg bereit. In der Praxis wird der Bescheid dann häufig aufgehoben.