Widerspruch gegen eine Mieterhöhung

Sie finden die angekündigte Mieterhöhung zu hoch oder nicht korrekt angekündigt? Mit diesem Brief widersprechen Sie rechtzeitig und schriftlich.

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Worauf Sie achten sollten

  • Widersprechen Sie vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens. Danach ist ein Widerspruch deutlich schwieriger.
  • Prüfen Sie, ob die Ankündigung die im Mietvertrag oder in der Ankündigung genannte Vorlauffrist einhält.
  • Prüfen Sie, ob die Erhöhung begründet ist und ob eine Obergrenze für Ihre Wohnung gilt.
  • Gibt es in der Wohnung Mängel, die noch nicht beseitigt sind? Erwähnen Sie das – das ist ein eigenständiger Grund für einen Widerspruch.

FAQ

Bis wann kann ich widersprechen?
Grundsätzlich bis zum vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens; die genaue Frist steht in der Ankündigung. Versenden Sie Ihren Brief also schnell und am besten per Einschreiben, damit das Datum feststeht.
Was passiert nach meinem Widerspruch?
Der Vermieter kann den Vorschlag zurücknehmen, anpassen oder auf ihm bestehen. Ihr Brief ist dann der Ausgangspunkt der Akte.

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